Erklärung zur Barrierefreiheit
Leichte Sprache 30.03.2024
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit
Informationen in Leichter Sprache
Im Gesetz steht:
Ämter müssen ihre Internet-Seiten barriere-frei machen.
Barriere-frei heißt:
Es soll keine Hindernisse geben.
Zum Beispiel:
Für Menschen mit Behinderungen.
Das steht im Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: L-BGG.
Hier können Sie das Gesetz lesen:
L-BGG: Paragraf 10, Absatz 1
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Die Internet-Seite Klima-Länd-Tage
soll auch barriere-frei sein.
Damit alle die Seite benutzen können.
Auch wenn sie eine Behinderung haben.
Im Gesetz steht:
Wir müssen erklären, welche Hilfen
es für Menschen mit Behinderung gibt.
Das nennen wir: Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Diese Erklärung ist jetzt Pflicht.
Deshalb haben wir diese Seite gemacht.
Die Seite ist vom Umwelt-Ministerium Baden-Württemberg.
Wir erklären hier in Leichter Sprache:
- Welche Hilfen es gibt.
- Und wie Sie Hilfe bekommen.
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt nur
für die Internet-Seite Klima-Länd-Tage:
klimalaendtage.de
1. Ist die Internet-Seite nach dem Gesetz?
Ja.
Unsere Internet-Seite ist nach dem Gesetz:
L-BGG: Paragraf 10, Absatz 1
Das heißt: Unsere Internet-Seite ist barriere-frei.
Es gibt keine Hindernisse für Menschen mit Behinderung.
Alle Menschen können die Internet-Seite benutzen.
Es gibt Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:
Es gibt Infos in Leichter Sprache.
Für Menschen, die schlecht lesen können.
Und Menschen, die wenig Deutsch können.
Es gibt Videos zum Anschauen und Anhören.
Die Videos haben Unter-Titel zum Mit-lesen.
Es gibt Suche- und Hilfe-Felder.
Damit alle unsere Seiten benutzen können.
Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen.
2. Erklärung der Barriere-Freiheit
Unsere Internet-Seite muss barriere-frei sein.
Das heißt: Es darf keine Hindernisse für
Menschen mit Behinderungen geben.
Die Regeln für Internet-Seiten stehen in der BITV.
Das ist die Abkürzung für:
Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung.
Wir haben unsere Seiten mit dem BITV – Test geprüft.
Das heißt: Wir prüfen nach den Regeln von der BITV.
Wir haben 5 Test-Seiten geprüft.
Nach dem Test haben wir die Erklärung gemacht.
Die Erklärung ist vom 28.03.2024.
3. Kontakt
Gibt es Hindernisse auf unserer Internet-Seite?
Zum Beispiel:
Sie können die Seiten nicht gut nutzen.
Sie finden die Infos auf der Seite nicht.
Dann melden Sie sich bei uns:
Ministerium für Umwelt, Klima und
Energie-Wirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
Telefon:07 11 - 12 60
E-Mail:poststelle@um.bwl.de
4. Hilfe bei Fragen und Problemen
Melden Sie sich bei uns:
Wenn es Hindernisse auf der Seite gibt.
Wenn Sie Fragen oder Probleme haben.
Die Kontakt-Infos stehen unter:
Kontakt.
Es gibt eine Beauftragte von der Landes-Regierung
für Menschen mit Behinderungen.
Wir sagen dazu: Landes-Behinderten-Beauftragte.
Sie heißt Simone Fischer.
Sie können sich bei ihr melden.
Zum Beispiel:
Wenn das Ministerium nicht antwortet.
Hier können Sie die Gesetze lesen:
L-BGG: Paragraf 14, Absatz 2, Satz 2
L-BGG: Paragraf 15, Absatz 3, Satz 2
Kontakt:
Landes-Behinderten-Beauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon:07 11 – 27 93 36 0
E-Mail:poststelle@bfbmb.bwl.de
Wichtig:
Sie haben ein Verbands-Klage-Recht.
Das heißt:
Vereine und Verbände können klagen.
Zum Beispiel:
Wenn das Ministerium sich nicht an das Gesetz hält.
Wenn die Internet-Seite nichtbarriere-frei ist.
Hier können Sie das Gesetz lesen:
L-BGG: Paragraf 12, Absatz 1, Satz 1, Nummer 4.
Rechte an Text und Bild
Text: Atelier Leichte Sprache und Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Bilder: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.